Jeder Prüfling hat zu jeder Prüfung am jeweiligen Prüfungstag eine “Erklärung zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus” mit Datum des Prüfungstages vorzulegen (Anlage 1).
Minderjährige lassen die Erklärung von ihren Eltern unterschreiben (Anlage 2).
Nur die Vorlage der unterschriebenen Erklärung berechtigt zur Teilnahme an der Prüfung!
Anlage 1
Anlage 2
Ansprechpartner: die Pädagogischen Koordinatoren
15. April 2020, 13:05 Uhr