Die Schulgemeinschaft des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums arbeitet seit einigen Jahren an der Verwirklichung einer zweiten 5. Klasse für den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt MINT. Die verantwortlichen Bildungsverwaltungen im Bezirk und im Senat wollen aber keinen frühen Wechsel von Schülerinnen und Schüler von der Grundschule zu einem Gymnasium. Jetzt gibt es möglicherweise einen neuen „Schwung“ in der Diskussion.
Die Schulleitung des F.v.S.-Gymnasiums hat Anfang des Jahres in Abstimmung mit der Schulkonferenz einen neuen Antrag auf Einrichtung einer zweiten 5. Klasse zum Schuljahr 2021/22 eingebracht. Dabei werden insbesondere die neuen Herausforderungen in der Gesellschaft und die vorhandenen jungen Talente im Fachbereich MINT angesprochen. Leider gab es bislang weder aus dem Bezirksamt noch aus der Senatsbildungsverwaltung eine belastbare Aussage geschweige denn eine Diskussion mit der Schule zu diesem Antrag.
Schulausschuss stimmt für Antrag
Dennoch stimmte der Schulausschuss des Bezirks jetzt im März mit Mehrheit gegen die Nein-Stimmen der SPD für einen Antrag, dass Gymnasien selbst entscheiden können, ob sie bis zu zwei 5. Klassen einrichten können. Dabei geht es u.a. um die Bewertung der Anmeldezahlen, Schwerpunktsetzung, Einbindung in regionale Netzwerke, Zusammenarbeit mit Grundschulen.
BVV stimmt für Antrag
Dieser Antrag, initiiert von CDU und FDP, wurde dann auch in die letzte Bezirksverordnetenversammlung eingebracht. Auch das Gremium stimmte mit Mehrheit gegen die Nein-Stimmen der SPD dafür, dass dieser Antrag jetzt zur Aussprache in das Abgeordnetenhaus des Berliner Senats kommen soll. Diesen Antrag muss nun der Bürgermeister von Spandau und Bezirksschulrat, Helmut Kleebank (SPD), vorbringen.
Der Ausgang ist ungewiss. Die Eltern, die sich mit ihren Kindern aber im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium angemeldet haben, sollen mit diesen kurzen Informationen hier auf der Homepage der Schule erfahren, dass sich die Schulgemeinschaft weiterhin für eine zweite 5. Klasse mit dem Schwerpunkt MINT einsetzt. Die Entscheidung liegt allerdings im Berliner Senat und im Spandauer Bezirksamt.
Weitere Einzelheiten sind hier in der Dokumentensammlung auf der Homepage nachzulesen.
Text: Michael Mannteuffel