Schulinternes Curriculum – Stufen des Leseverstehens im Geschichtsunterricht
Didaktische Grundsätze / programmatische Überlegungen für die Arbeit im Fach Geschichte
1. Das Fach Geschichte leistet einen entscheidenden Beitrag für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgern. Dem liegt ein didakti-sches Konzept zugrunde, das ihre Urteilsfähigkeit stufenweise anbahnt.
2. Die Fachschaft bekennt sich zur allgemeinbildenden Funktion des Faches Ge-schichte. Das damit verbundene Ziel liegt in der Schaffung von Grundlagen für ein individuelles Geschichtsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler.
3. Die Unterrichtsarbeit strebt einen hohen Anteil eigenständigen Arbeitens seitens der Schülerinnen und Schüler an. Selbstverantwortung und -motivation der Schülerinnen und Schüler sind integrale Bestandteile des Unterrichts und eine entscheidende Voraussetzung dafür, die formulierten Ziele zu erreichen.
4. Das Handeln der Lehrerschaft konzentriert sich auf Schaffung der erforder-lichen Voraussetzungen für die erwünschte Annäherung von Schülerinnen und Schülern an Geschichte.
5. Alle Maßnahmen sind darauf ausgelegt, sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die unterrichtenden Lehrer von zeitlichem Druck zu befreien. Dem widerspricht vor allem der Versuch, in den vier Schuljahren der Mittelstufe einen kompletten ereignisgeschichtlichen Durchlauf durch die Geschichte zu verwirklichen.
6. Die Arbeit im Fach Geschichte setzt die Vorgaben, die sich aus der Formulie-rung des Leitbildes unserer Schule ergeben, in doppelter Hinsicht um, indem sie die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Urteilsbildung zur Achtung vor jeder an Werten orientierten Überzeugung erzieht und diese Fähigkeit anlässlich der Behandlung zahlreicher historischer Konflikte einübt (soziales Lernen).