Ablehnung einer zweiten 5. Klasse – Replik der Eltern

Ablehnung einer zweiten 5. Klasse – Replik der Eltern

Stellungnahme des GEV-Vorstands zur Ablehnung „Antrag auf eine zweite 5.Klasse“ durch den Bezirksbürgermeister vom 14.9.2020.

Der GEV-Vorstand hat sich entschlossen, hier noch einmal in der ausführlichen Dokumentation auf der Homepage – steingymnasium.de – zum Anmeldeverfahren „zweite 5. Klasse mit MINT-Schwerpunkt am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium“ zur Ablehnung durch das bezirkliche Schulamt und durch den dafür zuständigen Bezirksbürgermeister und Stadtrat Helmut Kleebank Stellung zu nehmen:

  • Dem GEV-Vorstand und damit den Eltern wurde die Ablehnung vom 14.9.2020 nicht vom Bezirksamt übermittelt. Wir haben die Ablehnung erst aus dem BVV-Protokoll erfahren. In dem Verfahren zum Antrag hatte die GEV sehr viele Kontakte mit dem BZA – schriftlich und mündlich – zuletzt vor den Sommerferien in einem ausführlichen Gespräch mit Herrn Kleebank und Herrn Saleh. Ein versprochenes weiteres Treffen gab es leider nicht – sondern nur diese jetzt bekannt gewordene Ablehnung.
  • Eltern mögen sich bitte ein Bild zur Ablehnung machen, die mit dem Satz beginnt: „….dies hatte rechtliche Gründe…“ Hier wird nicht mehr bildungspolitisch und zukunftsorintiert, sondern auf der Basis von „rechtlichen Gründen“ entschieden.
  • Die GEV weist den letzten Satz der Begründung entschieden zurück, in dem es heißt: …“Da sich der Beschluss der BVV inhaltlich auf die Einrichtung einer weiteren 5. Klasse im bereits laufenden Schuljahr 2020/21 bezog, bitte ich (Anmerk. Bürgermeister Kleebank), den Auftrag als erledigt anzusehen.“
  • Dazu merkt die GEV an: Der Antrag wurde bereits im SJ 19/20 Februar/März gestellt und wurde in die Bezirksverordnetenversammlung am 18.3.2020 zur Lesung und Abstimmung eingebracht. Diese BVV wurde aus Schutz vor Corona-Ansteckungsmöglichkeiten kurzfristig abgesagt. In mehreren weiteren BVV als auch im Schulausschuss war der Antrag danach noch Thema. Die GEV kann nicht verstehen, dass die damalige Absage „Corona-begint“ nun als Begründung ausreichend ist, dass trotz anderer Faktenlage, das zuständige Bezirksamt den Antrag scheinbar aus Fristgründen ablehnen kann.
  • Die GEV muss sich wundern, dass die Ablehnung mit dieser Schlussbegründung sowohl vom Ältestenrat der BVV, als auch vom BVV-Vorstand bisher akzeptiert worden ist. Der GEV sind hier keine anderen Umstände zur Kenntnis gelangt.
  • Sollten sich die kommenden Anmeldezahlen zur 5. Klasse mit MINT-Schwerpunkt am Stein-Gymnasium wieder auf diesem Rekordniveau bewegen, wird die GEV und die SK sowie die GK der LuL erneut über einen Antrag beraten und diesen erneut fristgerecht einbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Kape, Michael Mannteuffel (GEV-Vorstand)
26. September 2020

Chronologie eines Schriftverkehrs