Der Mittlere Schulabschluss (MSA)

Sehr geehrte Eltern,

Ihre Kinder werden am Ende der 10. Klasse den Mittleren Schulabschluss (MSA) ablegen. Die Grundlage für die gesetzliche Festschreibung des Mittleren Schulabschlusses in Berlin ist eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz für den Mittleren Schulabschluss. Diese hat dafür Standards in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache festgelegt.

Der Mittlere Schulabschluss wird erworben durch Prüfungsleistungen in

Mathematik            (schriftliche zentrale Prüfung)

Deutsch                   (schriftliche zentrale Prüfung)

Englisch                   (schriftliche zentrale Prüfung + eine mündliche Prüfung),

sowie einer mündlichen Prüfung der besonderen Form (Präsentationsprüfung) und durch das Erreichen der 10. Klasse.

 Prüfung der besonderen Form

Die mündliche Prüfung der besonderen Form kann in jedem Fach einschließlich des Wahlpflichtfaches außer in Deutsch, Mathematik, Englisch und Sport abgelegt werden!

Die Schüler_innen (SuS) wählen mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtig-ten im ersten Schulhalbjahr der Klasse 10 die Thematik für die Prüfung in besonderer Form, die vom Prüfungsausschuss zugelassen werden muss. Das Thema dafür wird durch die Unterstützung der gewählten Prüfer ausformuliert über den Klassenlehrer beim Mittelstufenkoordinator abgegeben.

Nach Festlegung des Themas durch den Prüfungsausschuss beginnt eine Vorbereitungszeit von mindestens sechs Wochen. Die SuS werden dabei von der jeweils fachlich zuständigen Lehrkraft beraten und unterstützt (Beratungsprotokolle müssen von den Kollegen unterschrieben werden.)

Mindestens 3 Beratungstermine sind erforderlich! Die SuS kümmern sich selbst um die Terminabsprachen!!! Die Beratungsprotokolle müssen stets vorgelegt, ausgefüllt und unterschrieben werden. Sie sind Bestandteil der Prüfungs-unterlagen. Jede/r SuS muss am Prüfungstag selbst mit seiner Gruppe eine Dokumentation seines/ihres Vortrages abgeben!

Die Prüfung in besonderer Form besteht aus zwei Abschnitten: einer Präsentation und einem darauf bezogenen, sich anschließenden Prüfungsgespräch. Die Präsentation und das Prüfungsgespräch finden in der Regel als Gruppenprüfung mit bis zu maximal vier SuS statt, vorzugsweise wird eine Partnerprüfung gewünscht.

Auf schriftlichen Antrag durch die Eltern hin werden sie beim Vorliegen besonde-rer pädagogischer Gründe in Ausnahmefällen auch als Einzelprüfung durchge-führt.

Beide Prüfungsabschnitte dauern an unserer Schule als Einzelprüfung 20 Minuten und als Gruppenprüfung 10 Minuten mehr pro Teilnehmer_in. Diese Prüfung findet nach einem gesonderten Prüfungsplan statt.

Alle SuS werden dazu vor den Herbstferien sowie zu einem zusätzlich späteren Termin ausführlich informiert.

Abschlussbestimmungen

Die Noten in den vier MSA-Prüfungsbereichen müssen mindestens ausreichend lauten. Eine mangelhafte Leistung in höchstens einem Prüfungsfach kann durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Prüfungsfach ausgeglichen werden. Bei zwei mangelhaften Leistungen in den Prüfungsfächern kann auf Antrag eine Zusatzprüfung in einem der schriftlichen Prüfungsfächer durchgeführt werden.

Die Bedingungen für die Jahrgangsnoten entsprechen den Versetzungsbe-dingungenfür das Gymnasium.

Der Mittlere Schulabschluss ist Voraussetzung für die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe, reicht aber dafür nicht aus. Es müssen die bekannten Versetzungsbedingungen  erfüllt werden.

 Weitere Hinweise

Prüfungsvorsitzender für den Mittleren Schulabschluss ist der Schulleiter. Die organisatorische Vorbereitung übernimmt der Mittelstufenkoordinator.

Bei Fragen können Sie sich gern an ihn wenden.

Hilfreich ist die Broschüre „Handreichungen zur Prüfung in besonderer Form“.

(Dokument unter: http://www.berlin.de/sen/bildung/bildungswege/schulabschluesse/index.htm)

Hofmeister-Neubelt (Mittelstufenkoordinator)